Mag. Elisabeth Huber
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin

Klinisch psychologische Beratung und Therapie

Eine psychologische Beratung kann helfen, Lösungen in schwierigen Lebenssituationen zu finden. Ich gebe Ihnen keine Ratschläge, sondern unterstütze Sie dabei verschiedene Lösungsmöglichkeiten und passende Bewältigungsstrategien zu entwickeln bzw. zu aktivieren.

Klinisch-psychologische Therapie beinhaltet bewährte Behandlungsansätze und Elemente aus den unterschiedlichen therapeutischen Schulen zur Behandlung oder dem besseren Umgang von psychischen und somatischen Auffälligkeiten (Ängste, depressive Verstimmungen, aggressive Verhaltensweisen,...).

Klinisch-psychologische Therapie  kann auch beim Erlernen adäquater Strategien im Umgang mit Gefühlen hilfreich sein einen differenzierteren Zugang zu den eigenen Emotionen zu finden und diese besser regulieren zu können (Bsp.: aggressive Verhaltensweisen beim Umgang mit Wut, Rückzug bei Angst oder Trauer).

Auch individuelle Förderung bei Entwicklungsverzögerungen, Aufmerksamkeitsproblemen und Lernschwierigkeiten (bspw. Lese- Rechtschreibschwäche) sowie Entspannungstraining kann im Rahmen einer psychologischen Behandlung angeboten werden.

Bei der Arbeit mit Kindern (und Jugendlichen) ist es mir wichtig die Eltern (und wenn sinnvoll und gewünscht auch andere erwachsene Bezugspersonen, TherapeutInnen, PädagogInnen) miteinzubeziehen. Vor allem bei Kindern ist es förderlich begleitend die Eltern- Kind- Beziehung zu stärken sowie adäquate Strategien im Umgang mit dem Problem zu erarbeiten um das Kind gemeinsam in seiner Entwicklung zu unterstützen. 


Dauer: individuell

Kosten: Eine Einheit (50 min) wird mit 105€ verrechnet. 

Bei der Krankenkassa kann bei Vorliegen bestimmter Kriterien ein ein Kostenzuschuss für die klinisch psychologische Therapie beantragt werden. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Sozilaversicherungsträger. Aktuell bspw.:  ÖGK 33,70 €, SVS  45,00 €, oder BVAEB 46,60 €.

nähere Infos: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen


 

Terminabsage: Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um Benachrichtigung spätestens 24h vor dem Termin. Bei kurzfristigeren Absagen wird der Termin verrechnet.

 





 
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